Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für die gemieteten Gegenstände ist- aus Sicherheitsgründen- nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig.

Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.

2. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand.
Der Mieter muss bei Übernahme des Mietgegenstandes die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen.

Der Vermieter ist bei der Prüfung sowie Einweisung auf Wunsch behilflich.
Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile zum Listenpreis berechnet, es sei denn, die Beschädigungen beruhen sich auf normalen Verschleiß.

3. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.

4. Der Mieter haftet für den Verlust des Mietgegenstandes, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen sind, die der Mieter zu vertreten hat.

Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl, Brand und Witterungseinflüssen.

5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung auf Schäden die durch den Mieter bzw. des Mietobjektes an Personen oder Objekte entstehen.
Der Mieter ist für das Tragen von Schutzkleidung des jeweiligen Mietgegenstandes laut UVV verpflichtet.

6. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnenden Zeiteinheiten. Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Miete für die Mietzeit zu zahlen.

Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch auf die volle Mietzeit fort.

7. Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko.

Lieferung und Aufstellung ebenso wie Montage, Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Falle auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung des Mietgegenstandes dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichen Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist.
Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig.
Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden.

Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person/Firma auszuführen.
Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparaturzeit einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zu Verfügung, sofern ihm dies möglich ist.
Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn Beschädigungen oder Verlust von ihm zu vertreten sind.

Die Reparaturkosten trägt der Mieter, insofern die Beschädigungen des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten sind.

Der Mietgegenstand muss im gereinigtem Zustand (wie bei der Ausgabe) zurückgebracht werden, bei nicht Einhaltung fällt eine Reinigungspauschale in Höhe von max. 60,00 Euro zzgl. MwSt. an.

9. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Vermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.

10. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb 24 Stunden nicht bezahlt.
In Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern oder den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.